Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer berät Neuzuwanderer ab 27 Jahren (Spätaussiedler, Ausländer mit festen Aufenthaltstitel) sowie deren Angehörige.
Wir tragen dazu bei, dass die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund auf Teilhabe und Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen verwirklicht werden.
Wir arbeiten aktiv in kommunalen Netzwerken und wirken bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und anderer Einrichtungen mit.
Unsere Aufgaben:
- Bedarfsorientierte Integrationsbegleitung von Migrantinnen und Migranten
- Einzel- und Familienberatung für Menschen mit Migrationshintergrund
- Vermittlung zu anderen Fach- und Beratungsdiensten
- Hilfe bei Fragen zu Arbeit und sozialer Versorgung
- Beratung in ausländerrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Fragen
- Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- Rückkehrberatung
- Vermittlung zwischen Kulturen
Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Kontakt
Büro Saalfeld | Büro Sonneberg | Büro Hildburghausen | |
Ansprechpartner*in | Anja Katzer | Florian Schott | Irina Dell |
Anschrift | Brudergasse 12 07318 Saalfeld | Gleisdammstraße 3 96515 Sonneberg | Friedrich-Rückert-Straße 14-18 98646 Hildburghausen |
Kontakt | Telefon: 03671 6298985 (Mo-Do) mobil: 0172 8139249 (Mo-Fr) Fax: 03671 6298984 E-Mail: mbe@awo-sonneberg.de | mobil: 0172 6353538 Fax: 03675 427863 E-Mail: mbe.son@awo-sonneberg.de | Telefon: 03685 4069711 Fax: 03685 4069712 E-Mail: mbe.hildburghausen@awo-sonneberg.de |
Beratungszeiten | Montag bis Donnerstag – nur nach Terminvereinbarung | Montag bis Donnerstag – nur nach Terminvereinbarung | Montag bis Donnerstag – nur nach Terminvereinbarung |
Die Migrationsberatung ist eine Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Sonneberg e. V.
Gefördert durch: Bundesministerium des Inneren
Koordiniert durch: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Beratungsprogramm wird aus dem Bundeshaushalt über das Bundesinnenministerium gefördert. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Beratung und Begleitung von Ratsuchenden durch die MBE erfolgt auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes gemäß § 75 Nr. 9 in Verbindung mit § 45 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes und § 9 Abs. 5 Buchst. b des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen Flüchtlinge.