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Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechtliche Grundlagen
 

Wir möchten unsere Website barrierefrei zugänglich machen. Dabei orientieren wir uns an den Anforderungen der WCAG 2.1, der BITV 2.0 sowie der harmonisierten Norm EN 301 549. Soweit für uns anwendbar, berücksichtigen wir außerdem die Vorgaben des Thüringer Gesetzes zum barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. 

Diese Erklärung gilt für die Website www.awo-sonneberg.de.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
 

Diese Website ist teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar.

Grundlage dieser Erklärung ist eine Selbstbewertung (WCAG-Test plus redaktionelle Prüfung der Inhalte). Ein externer Audit durch eine unabhängige Prüfstelle hat noch nicht stattgefunden.

Stand der Prüfung: 04.03.2026
Letzte Aktualisierung dieser Erklärung: 10.03.2026

 

Unvollständige barrierefreie Gestaltung
 

Nach unserer realistischen Einschätzung sind derzeit insbesondere folgende Inhalte nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
 

 

1. Videos

Video-Inhalte sind teilweise noch ohne Untertitel, ohne Audiodeskription und ohne Volltext-Alternative verfügbar.

 

2. Dokumente als PDF

Ältere und externe PDF-Dokumente (zum Beispiel Formulare oder Nachweise) liegen teilweise nicht barrierefrei vor (fehlende Tags, unklare Lesereihenfolge, fehlende Dokumentstruktur).

 

3. Kontraste und visuelle Gestaltung

Einzelne Elemente der Gestaltung (zum Beispiel farbige Flächen, Buttons, Texte auf Bildern) erfüllen möglicherweise nicht durchgehend die erforderlichen Kontrastverhältnisse.

 

4. Leichte Sprache

Inhalte in Leichter Sprache sind derzeit noch nicht vollständig für alle relevanten Bereiche verfügbar.

5. Externe Inhalte

Verlinkte externe Angebote (zum Beispiel Stellenportal oder Freiwilligenportal) liegen außerhalb unseres direkten Einflusses. Für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.

Noch bestehende Mängel und Optimierungen

 

Auf Basis unseres bisherigen Projektstands sind folgende Punkte besonders realistisch und relevant:
 

  • Texte und Bildbeschreibungen sind bereits für viele Motive in Arbeit, aber noch nicht flächendeckend umgesetzt. Teilweise sind Alt-Texte noch zu lang, zu allgemein oder doppelt.
     

  • Linktexte werden schrittweise präziser gemacht. Auf einzelnen Seiten sind Links noch nicht         eindeutig genug oder externe Links sind noch nicht überall als extern gekennzeichnet.
     

  • Überschriftenstruktur und Semantik: Wir achten darauf die Hierarchie korrekt aufzubauen, teilweise können noch Inkonsistenzen enthalten sein.
     

  • PDF-Qualität: Neue Dateien sollen barrierearm erstellt werden. Der Bestand wird schrittweise       ersetzt oder überarbeitet.
     

  • Verständlichkeit: Abkürzungen und Fachbegriffe werden reduziert oder erklärt.
     

  • Formulare und Bedienelemente: Labels, Fehlermeldungen und Tastaturbedienung müssen           regelmäßig geprüft werden, insbesondere bei eingebundenen Modulen oder Drittanbieter-Elementen.              

 

Umsetzung

Neue Seiteninhalte werden vor Veröffentlichung redaktionell auf Barrierefreiheit geprüft. Bestehende Inhalte werden fortlaufend überarbeitet.

 

Kontakt und Betreiber

 

Barrieren melden

Wenn Dir Barrieren auffallen oder Du Informationen in einem barrierefreien Format benötigst, melde Dich gern bei:
 

AWO Kreisverband Sonneberg e. V.

Otto-Engert-Straße 2

98724 Neuhaus am Rennweg

Telefon: 03679 75650

E-Mail: info@awo-sonneberg.de
 

Bitte beschreibe dabei die betroffene Seite (URL) und das Problem möglichst konkret.
 

Durchsetzungsverfahren
 

Wenn nach Deiner Rückmeldung keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird und Du Dich durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt fühlst, kannst Du Dich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden:
 

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

Joachim Leibiger

Werner-Seelenbinder-Straße 6

99096 Erfurt

Telefon: +49 361 573 811 741

E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de

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